1.) Wie ist die derzeitige Situation?
Die derzeitige Situation sieht so aus: Nachdem das Thema „Feinstaub“, „Feinststaub“, „PM10-Immissionen“ mehrere Jahre von der Gesetzgeberseite geflissentlich ignorierte wurde und die deutsche Automobilindustrie, im Gegensatz zu den französischen Nachbarn, von Partikelfiltern bei Dieselfahrzeugen lieber nichts wissen wollte, stellt man Anfang 2005 völlig überrascht fest, dass da eine schon 1999 beschlossene EU-Richtline 99/30/EG vorliegt, die ab dem 1. Januar 2005 ein Überschreiten des 24-Stunden-Mittelwertes für PM10 von 50 µg/m³ nur noch an 35 Tagen pro Jahr erlaubt. Wird die Anzahl der Tage überschritten, sind von den lokalen Behörden Aktionspläne vorzulegen, wie die Feinstaubbelastung verringert werden kann.
Diese Aktionspläne lagen natürlich nicht vor. So hatten Bürger die Rechtsgrundlage, gegen diesen Missstand zu klagen. Das war den Behörden unangenehm. Deshalb mussten Aktionspläne und Maßnahmenkataloge erstellt werden, und zwar flott. Und dementsprechend, wie mit heißer Nadel gestrickt, sehen die jetzt aus. Wie wenig plötzlich das Thema jedoch auf uns zugekommen ist, kann man daran sehen, dass der „Sachverständigenrat für Umweltfragen“ das Thema Feinstaubbelastung schon 1994 behandelt hat. Und wie wenig glücklich man dort über die derzeitige Entwicklung ist, kann man deren aktuellem Text „Feinstaub durch Straßenverkehr- Bundespolitischer Handlungsbedarf Stellungnahme“ vom Juni 2005 entnehmen:
Seite 1:
„Ebensowenig ist die deutsche Automobilindustrie ihrer besonderen Verantwortung für die Reinhaltung der Luft gerecht geworden. Zu lange hat sie sich einer serienmäßigen Einführung der Dieselrußfiltertechnik verweigert. Die jetzigen Bemühungen um die zeitnahe Einführung des Dieselrußfilters wie auch die eilig betriebene Luftreinhalte- und Aktionsplanung der Länder, Kreise und Gemeinden kommen um Jahre zu spät.... Nachdem die langfristige Minderungsstrategie des Gemeinschaftsrechts nicht umgesetzt wurde, besteht nunmehr offensichtlich die Gefahr, dass an die Stelle der ursprünglich intendierten planvollen Einwirkung auf das Verkehrsgeschehen und die Abgasreinigungstechnik ein unangemessener Aktionismus tritt und dabei die erforderlichen strukturellen, langfristigen Maßnahmen wiederum nicht eingeleitet werden.“
Dem ist nichts hinzuzufügen.
2.) Was ist geplant?
Die Städte entwickeln Maßnahmenkataloge, die vom Fahrverbot für Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen über Allgemeinplätzen wie „Förderung des Nahverkehrs“ bis zu „Ausbau der Radwege“ alles mögliche enthalten. Im Luftreinhalteplan der Stadt Leonberg wird beispielsweise vorgeschlagen, die Parkgebühren in der Innenstadt auf 5 Euro für die Stunde zu erhöhen. Was der Handel in der Innenstadt, der schon jetzt im starken Wettbewerb zu den Großmärkten auf der grünen Wiese steht, von dieser Maßnahme hält, bleibt abzuwarten...
In Ludwigsburg kam man auf die Idee, in Zusammenarbeit dem Filterhersteller Mann & Hummel Luftreinigungsanlagen für einen Feldversuch an einer Hauptverbindungsstraße aufzustellen, die den Feinstaub aus der Luft filtern sollten. Nachdem eine geringe Verringerung der Feinstaubwerte sich auf eine Fläche von 20 qm um das Gerät herum beschränkte, hat man die Energiefresser kleinlaut wieder abgebaut.
Der Sachverständigenrat sprach von „unangemessenem Aktionismus“? Man meint fast, die Kommunen hätten etwas zu beweisen.
Natürlich gab es in den Aktionsplänen auch sinnvolle Ansätze, die Emissionsbelastung zu verringern.
Man könnte den Nahverkehr ausbauen. Man könnte Umweltkarten einführen, so dass die Leute vom Auto auf Bus und Bahn umsteigen. Man könnte die Radwege attraktiver gestalten. Doch all dies kostet Geld, Geld, das die kommunalen Kassen gerade nicht haben.
Darum nahm man sich fürs erste den Straßenverkehr vor.
In Stuttgart wurde deshalb beispielsweise für Lastkraftwagen über 12 Tonnen ein stadtweites Fahrverbot für den Durchfahrtsverkehr ausgesprochen. Dass der dadurch entstandene Verlagerungseffekt erstens das Gesamtaufkommen an Feinstaub erhöhte (da ja mehr gefahren wird) und zweitens den Verkehr an den noch freigegebenen Durchgangsstrecken sowie in den Umlandgemeinden deutlich verdichtete, ist ein nicht wegzudiskutierender Nebeneffekt.
Doch es bleibt nicht beim gewerblichen Güterkraftverkehr, auch für die Personenwagen hat man sich etwas ausgedacht.
PKW werden in Zukunft in fünf Schadstoffgruppen eingeteilt.
Schadstoffgruppe 1: Dieselfahrzeuge Euro 1 (und schlechter) sowie alle Benziner ohne Katalysator
Schadstoffgruppe 2: Dieselfahrzeuge Euro 2
Schadstoffgruppe 3: Dieselfahrzeuge Euro 3
Schadstoffgruppe 4: Dieselfahrzeuge Euro 4
Schadstoffgruppe 5: Dieselfahrzeuge Euro 5 sowie alle Benziner mit Kat nach mindestens Euro 1 sowie alle Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor.
Durch Nachrüstung eines Partikelfilters kann sich ein Diesel jeweils um eine Gruppe verbessern, wenn er dann die Grenzwerte für Partikelemissionen dieser Klasse erreicht. Gekennzeichnet werden die Autos durch gebührenpflichtige Plaketten, die man hinter die Windschutzscheibe klebt.
Nicht klassifiziert und auch nicht von Fahrverboten bedroht sind übrigens Motorräder. Das Bundesumweltministeriums begründet diese Ausnahme so: Es gibt nur 5,5 Millionen Motorräder, davon ca. 5500 mit Dieselmotor, sie „...leisten aufgrund ihres geringen Anteils an der Jahresfahrleistung am Straßenverkehr nur einen vergleichsweise geringen Beitrag zu den Partikelemissionen“ (4) Seite 22f..
Um zu unserem Beispiel vom Anfang zurück zu kommen: Wenn unser Rentner nicht mit seinem Golf zur Kirche darf, dann muss er sein Motorrad nehmen...
Auf Basis der Schadstoffgruppen können die Gemeinden dann Fahrverbote verhängen. Die Stadt Stuttgart ging mit schlechtem Beispiel voran und verhängt ab 1. Juli 2007 für alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse 1 ein Fahrverbot in der „Umweltzone“. Das wird alle Benziner ohne Kat betreffen sowie alle Diesel nach Euro 1 ohne Partikelfilter. Das betrifft die meisten Diesel mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1996. Sicherlich, es wird Nachrüstlösungen für Partikelfilter geben. Wenn von einem Fahrzeug noch ein nennenswerter Bestand vorhanden ist, so dass sich die Entwicklungskosten amortisieren können. Wer aber einen exotischen Diesel fährt, hat einfach Pech gehabt. Sein Fahrzeug darf die "Umweltzone" nicht mehr befahren. Er darf es außerhalb der "Umweltzone" abstellen und zu Fuß nach Hause gehen. Besonders nachts und an Wochenenden wird der Nahverkehr wohl keine Alternative zum Fußmarsch bieten. Denken wir an den Rentner von nebenan oder den Familienvater mit seinem älteren Kleinbus...
3.) Welche Auswirkungen hat dies auf die Altautoszene und unsere Wirtschaft?
Jede Menge. Und zwar nicht alleine wegen der Fahrverbote. Nicht deshalb, weil man als Altautofahrer wie das vermeintlich größte Umweltschwein dasteht. Auch nicht deshalb, weil das eigene Auto auf einmal einen rapiden Wertverlust mitmachen wird und die ganze investierte Leidenschaft und Arbeit plötzlich keinem Gegenwert mehr gegenüber steht.
Nein, es geht um Arbeitsplätze, es geht um die Notwendigkeit, Geld für Dinge auszugeben, für die man kein Geld ausgeben will (und kann) und es geht um den Standort Deutschland. Und letztendlich geht es darum, dass aus einem willkürlichen Akt heraus Millionen von Menschen massiv ins Privatleben eingegriffen wird, ohne dass ein messbarer Effekt auf die Luftqualität eintreten wird.
Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass mit der Pflege, der Reparatur, dem Handel von klassischen Automobilen in Deutschland ca. 4,5 Milliarden Euro Umsatz gemacht wird. Diesen Umsatz machen hauptsächlich kleine und mittelständische Betriebe, die ihre Abgaben hier zahlen und auch ihre Gewinne hier im Land versteuern, normalerweise keine Subventionen bekommen, die häufig Jugendlichen eine Ausbildungsmöglichkeit geben und auch sonst genau die Dinge tun, die unser Land einmal wirtschaftlich am Laufen gehalten haben.
Die geplanten Fahrverbote werden zur Folge haben, dass viele Leute gezwungen sind, ihr altes Auto (egal ob Diesel oder Benziner) aufzugeben und sich nach einem neuen Auto umzusehen. Und wie schon eingangs erwähnt: Das betrifft nicht nur Oldtimer- und Youngtimerfahrer, das betrifft praktisch Millionen von Bürgern, die in Ballungsräumen leben und ein noch verhältnismäßig neues Auto fahren, das aber die willkürlichen Anforderungen der Schadstoffklassen nicht erfüllt. Da der Durchschnitt der Bevölkerung (vor allem die, die auch alte Autos fahren) nur über ein normales Einkommen und über ein normal gefülltes Sparbuch verfügen, werden sie nicht die Verkaufsräume der deutschen Hersteller belagern und einheimische Produkte kaufen können, sondern sich, wenn überhaupt, eher den ausländischen Billigherstellern aus Korea, Rumänien oder Polen zuwenden. Das freut zwar die Leute in Bupyong, Gleiwitz oder Pitesti, kurbelt aber die Binnenkonjunktur nicht an und bringt uns am Standort Deutschland deshalb auch nicht voran. Stattdessen wird ein bisher gut laufender Wirtschaftszweig geschädigt und die Bürger zu Ausgaben gezwungen, die sie sich nicht leisten wollen und können. Den Staat wird dies übrigens auch finanziell treffen: Der Steuersatz für Euro 1-Fahrzeuge ist etwa doppelt bis dreifach so hoch, wie der für Euro 4-Fahrzeuge. Wenn man noch berücksichtigt, dass die Motoren heute -abgesehen von Exzessen in der Oberklasse- eher kleiner werden, kann es hier zu einem Steuerrückgang führen. Zwar wird einmalig die Mehrwertsteuer des Neuwagenpreises einbehalten, jedoch stehen dem die niedrigere Kraftfahrzeugsteuer und, da alte Autos tendentiell einen höheren Verbrauch haben, verminderte Mineralölsteuer- und darauf liegende Mehrwertsteuereinnahmen gegenüber. Allerdings hat der Bürger nichts davon, da ja durch die Feinstaubhysterie der Wert seines Fahrzeugs stark vermindert wurde und er stattdessen ein Mehrfaches von seiner früheren Steuerbelastung zur Leasing- oder Finanzierungsbank bringt.
Können wir uns solche wirtschaftlichen Impulse derzeit erlauben?
4.) Welche Auswirkungen haben "Umweltzonen" auf die Umwelt und die Feinstaubbelastung?
Keine. Beziehungsweise fast keine.
Laut den VDI-Nachrichten hat der TÜV Süddeutschland festgestellt, dass eine sofortige Ausrüstung alle PKW und Nutzfahrzeuge mit Feinstaubfiltern die Feinstaubbelastung um ca. 5 % senken würde(5).
„Seit Beginn der systematischen Messungen in den 60er Jahren war die Luft nie so sauber wie heute, sagte Prof. Peter Bruckmann, Leiter der Abteilung Luftüberwachung, Radioaktivität, Geräusche im Landesumweltamt (LUA) Nordrhein-Westfalen (NRW) gegenüber den VDI nachrichten. Die Belastung durch Schwefeldioxid sei um Faktor 10 zurückgegangen, es seien zwei Drittel weniger Staub und 90 % weniger Schwermetalle in der Luft. Vor diesem Hintergrund werde die aktuelle Diskussion um Feinstaub deutlich überhitzt geführt.“(5)
Betrachten wir uns deshalb die Quellen des Feinstaubs:
Feinstaub stammt aus der Industrie, aus Heizungen, aus Schüttgutumschlag, aus der Natur (Pollen, Saharastaub, Meeresgischt etc.), vom Schienenverkehr, aus Zigarettenrauch und sogar aus Weihrauchfässern und Altarkerzen.
Eine Feinstaubquelle ist in der Tat der Straßenverkehr. Während er im ländlichen Bereich eine geringe Rolle spielt, steigt der Anteil an straßenverkehrsinduziertem Feinstaub in der Stadt auf bis zu 50 %. Dabei setzt er sich zusammen aus ca. 40 % antriebsinduziertem Feinstaub und zu 60 % aus nicht antriebsinduziertem Feinstaub, wie Brems-, Reifen- und Kupplungsabrieb.
Um die Gesamtbelastung mit Feinstaub zu reduzieren, was ja gewünscht und notwendig ist, sind deshalb ein ganzes Bündel an Maßnahmen denkbar:
- sofortiges Rauchverbot in Räumen:
Einen Großteil der Zeit verbringt der Mensch in Gebäuden, beispielsweise am Arbeitsplatz. Es ist schlichtweg bizarr, dass hier bis zur zehnfachen Überschreitungen der Feinstaub-Grenzwerte hinzunehmen sind.
- schnellstmögliche Pflicht für Partikelfilter in neu zugelassenen Dieselfahrzeugen:
Dieser Teil der Fahrzeugflotte erbringt durchschnittlich die größte Fahrleistung. Da sie jetzt auch erst am Anfang ihres Einsatzzyklus stehen, wird mittelfristige die größtmögliche Reduzierung der antriebsinduzierten Emissionen möglich sein
- schärfere Grenzwerte und Kontrollen für Hausbrandanlagen, insbesondere Holzpelletheizungen.
- erheblich verbesserte Förderung und Abschreibungsmöglichkeiten für Solaranlagen und Wärmepumpen zur Substituierung von Öl-, Holz- und Kohleheizungen im Hausbrand. Hier schlummern in Deutschland (ganz im Gegensatz zu beispielsweise der Schweiz oder Österreich) noch unendliche Potentiale.
- erhebliche Verbesserung und Ausweitung des öffentlichen Nahverkehrs. Er ist immer noch in weiten Teilen unattraktiv, teuer und nicht an die Verkehrsströme angepasst. Stattdessen lässt sich ein namhaftes Eisenbahnunternehmen in Süddeutschland inzwischen den Diesel für ihre Triebwagen per LKW über die Straße anliefern...
- attraktive Tarifgestaltung für den Bahn-Fernverkehr. Eine Einzelfahrkarte Stuttgart – Lindau ist derzeit fast so teuer wie die Treibstoffkosten für eine S-Klasse der 70er Jahre für diese Strecke.
- bei der Neubeschaffung von Bussen und Kommunalfahrzeugen die Bevorzugung von Erdgasfahrzeugen bzw. Partikelfiltern in Dieselfahrzeugen. Und zwar im Rahmen der Ersatzbeschaffung. Die Kommunen sind jetzt schon finanziell gebeutelt genug.
- allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung in den Städten auf 30 km/h. Zu jeder Zeit, für jedes Fahrzeug, auf jeder Straße. Das verringert sowohl die Abgase als auch Brems- und Kupplungsabrieb und reduziert die Aufwirbelungen.
- finanzielle Anreize für Flottenbetreiber wie Paketzustellfirmen, Taxiunternehmer, Pizzadienste bei der Neubeschaffung auf Erdgasfahrzeuge oder Diesel mit Partikelfilter zu setzen.
- Eindämmung von Billigfliegern für Flüge innerhalb Deutschlands. Diese Transportform profitiert von steuerfreiem Treibstoff, von den Kommunen subventionierter Infrastruktur und verursacht hohen Energieverbrauch bei hohem Schadstoffausstoß.
Es gäbe also genug zu tun. Es passiert nur leider nichts. Stattdessen wird, in hektischem Aktionismus, mit Fahrverboten herumexperimentiert, mit weitreichenden Folgen für den Einzelnen, aber geringsten Auswirkungen auf die Umwelt. Dass dies nicht eine einseitig Sichtweise von Autoliebhabern ist, ließ sich sehr gut im Februar 2006 beim Besuch des amerikanischen Präsidenten Georg W. Bush in Mainz beobachten. Obwohl ein weiträumiges und scharf kontrolliertes Fahrverbot für den Straßenverkehr verhängt wurde, war ein Rückgang der Feinstaubbelastung nicht messbar.
So äußerte sich Dr. Michael Weissenmayer, Landesumweltamt Rheinland-Pfalz, gegenüber der Redaktion des Magazins „Fakt“ des MDR(6):
"Wir haben uns auf Grund der umfangreichen Verkehrssperrungen in der Region Mainz/ Wiesbaden schon eine deutliche Reduzierung der Feinstaubbelastung versprochen. Die Verkehrsreduzierung konnte ganz klar an Hand der Stickoxidwerte hier an Hand des Stickstoffmonoxids nachgewiesen werden. Hier waren die Konzentrationen an dem Tag sehr gering. Die Feinstaubbelastung zeigte jedoch keine Reaktion."
Die Luftbelastung mit Feinstaub hängt von vielen Faktoren ab. Der Straßenverkehr ist einer davon. Doch mit kleinräumigen Fahrverboten kann man, wie eindrucksvoll bewiesen wurde, kaum etwas an dem Feinstaubausstoß verbessern. Daher sind entsprechende Regelungen schlichtweg wirkungslos und unsinnig. Ihre einzige Folge ist die Gängelung der Autofahrer.
5.) Was bleibt zu tun?
Die Gesetze, Aktionspläne, “Umweltzonen“ sind in der Zielgeraden und werden so beschlossen. Die einzige Möglichkeit, den Wahnsinn zu stoppen, wird eine Klage über den Verwaltungsweg sein, sobald ein Bürger von diesen willkürlichen Regelungen betroffen ist. Hier wird der einzelne wenig ausrichten können. Daher ist es umso wichtiger, dass in Musterprozessen diese Gesetze gekippt werden. Diese Prozesse werden Geld kosten, hier gibt es erste Initiativen, „Kriegskassen“ zu füllen und dann die Sache beherzt anzugehen. Die wohl bekannteste Initiative ist die „Initiative Kulturgut Mobilität“ unter http://www.kulturgut-mobilitaet.de.
Genauso wichtig ist es jedoch, die Mitbürger zu informieren, Streitgespräche zu führen, seinem Abgeordneten zu schreiben. Unsere Nachbarn, Eltern, Kollegen, Sportkameraden müssen verstehen, dass es hier nicht um einen Spleen weniger Privilegierter geht, die mit ihren Oldtimern ungestört durch die Stadt tuckern wollen, sondern dass kleinen Gewerbebetrieben, Rentnern, Leuten mit weniger Einkommen eine zusätzliche Belastung aufgebürdet wird, ohne dass die Umwelt davon irgend einen signifikanten Nutzen hat.
Wir müssen jetzt zusammen stehen, damit wir nächstes Jahr nicht zur letzten Konsequenz greifen müssen: Dem zivilen Ungehorsam. Denn der wird leicht fallen, Bußgelder oder sonstige Sanktionen hat man bisher vergessen, festzulegen...
Wie weit der Wahnsinn inzwischen fortgeschritten ist, lässt sich an diesem Zitat aus dem „Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbezirk Karlsruhe“ vom März 2006 gut illustrieren:
„Die Fahrverbote sind auch verhältnismäßig. Die zu erwartende Kennzeichnungsverordnung ist an den europäischen Abgasstandards, den Euronormen, orientiert. Dabei haben sich zwar die realen Emissionen der einzelnen Fahrzeuggruppen als inkonsistent erwiesen ..., so dass teilweise die Fahrzeuge mit höheren Euronormen mehr emittieren als Fahrzeuge einer niedrigeren Eurostufe. Allerdings sind die Fahrzeuge, die höhere Euronormen einhalten, jünger und stärker im Bestand vertreten als die Fahrzeuge niedrigerer Euronorm. Außerdem wurden die Fahrzeuge im Vertrauen darauf angeschafft, dass sie weniger Schadstoffe emittieren. Eine Ausweitung der Fahrverbote auf Fahrzeuge der Euronorm 3 kommen daher zum jetzigen Zeitpunkt aus Verhältnismäßigkeitsgründen nicht in Betracht.“
Beim besten Willen. Mit Regelwerken, die solchen Nonsens enthalten, möchten wir uns nicht in das Leben reden lassen.
gezeichnet
Eberhard Weilke, Marketingassistent, Plochingen
Dr.-Ing. Hans-Christian Schneider, Materialwissenschaftler, Karlsruhe
Thomas John, Mediengestalter, Köln
Christian Dannert, Duesseldorf
Bernhard Ramstötter, Architekt, Nürnberg
Sascha Roek, selbstständig, Berlin
Markus Wagner, Elektroniker, Neckartailfingen
Benjamin Conrad, Münster
Sebastian Sattler, Köln
Stefan Schorlemmer, Unternehmer, Münster
Tobias Burger, Werbetexter, Hamburg
Jürgen Piesche, Informatiker, Darmstadt
Hans-Christian Walther, Darmstadt
Enzo Bacigalupo
Carsten Rempka, Berlin
Wolfgang Schmenger, Elektroniker, Landau
Manuela Junge, selbstständig, Landau
Florian Schlenker, Jurist, Tübingen
Linkliste: Definition von Feinstaub in der Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Feinstaub#Europ.C3.A4ische_Union
(1)EU-Richtlinie 99/30/EG:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1999/l_163/l_16319990629de00410060.pdf
(2)Stellungnahme des „Sachverständigenrat für Umweltfragen“:
http://www.umweltrat.de/03stellung/downlo03/stellung/Stellung_Feinstaub_Jun2005.pdf
(3)Luftreinhalteplan Leonberg
http://www.rpbwl.de/stuttgart/files/luft/rps-ref541-luftrein-leon.pdf
(4) Verordnung des Bundesumweltministerium zur Schadstoffgruppeneinteilung
http://www.bmu.de/files/luftreinhaltung/feinstaub/application/pdf/verordnung_emissionsarm.pdf
(5) Rückgang durch Partikelfilter
http://www.vdi-nachrichten.com/vdi_nachrichten/aktuelle_ausgabe/akt_ausg_detail.asp?source=volltext&cat=2&id=21730
(6)„Fakt“, MDR, zur Feinstaubbelastung am Beispiel des Bush-Besuchs in Mainz:
http://www.mdr.de/fakt/aktuell/2001560.html Feinstaub im Zigarrettenqualm
http://www.vdi-nachrichten.com/vdi_nachrichten/aktuelle_ausgabe/akt_ausg_detail.asp?source=volltext&cat=2&id=25635
Feinstaub durch Weihrauch und Kerzen
http://www.morgenwelt.de/index.php?id=155&backPID=155&begin_at=756&tt_news=1044