Ein Stimmungsbild

 

Text: Eberhard Weilke, Protokoll der Bundestagssitzung vom 11. Oktober 2007

Bild: (c) Deutscher Bundestag/Werner Schuering,
Abgeordnetenporträts von der Webseite des Bundestages

 

Als die FDP ihren Antrag stellte, die Oldtimer von den Fahrverboten auszunehmen, war eigentlich schon absehbar, dass er abgelehnt werden wird.
Bündnis90/Die Grünen und Die Linke mussten ja schon aus ideologischen Gründen dagegen sein und SPD und CDU lassen sich sicher nicht von der Opposition in die Suppe spucken.

 

Wenn eine Ausnahme kommt, dann will die Regierungspartei CDU schon selbst dafür verantwortlich sein.

 

Wir geben dennoch die protokollierten Redebeiträge aus dem Bundestag hier wieder, zeigen diese doch ganz gut, wie die Parteien das Thema der Fahrverbote sehen und welche Vorstellung sie von uns Oldtimerfahrern haben

 

 

 

 

Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU):

Seit der Erfindung des Motorwagens durch Karl Benz im Jahr 1886 gehört das Automobil zu unserem Leben, und in Deutschland haben wir aus dieser Innovation viel gemacht. Ein Blick auf das erste Automobil und ein heutiges Modell zeigt: Es hat sich in der technischen Entwicklung viel getan. Oldtimer sind Zeitzeugen dieser Entwicklung sie haben den heutigen technischen Entwicklungsstand erst ermöglicht. Dies trifft in besonderem Maße auch für die Standards der Automobilindustrie zur Emissionsvermeidung zu. Sie sind Qualitätsmerkmal und Verkaufsargument für die heutigen Modelle - Modelle, die in 30 Jahren auch Oldtimer sein können.

Die Geschichte des Automobils ist auch durch den Widerspruch von Begeisterung für Technik und Komfort und Nebenwirkungen gekennzeichnet. Emissionen bildeten zu allen Zeiten Anlass für öffentliche Diskussionen und sind Gegenstand einer stetigen Verschärfung der Rahmenbedingungen. Neu ist die Qualität, mit der wir die Diskussion führen. Die Folgen für das Klima und die Gesundheit rücken in den Vordergrund der Verkehrspolitik. Wir debattieren über die Folgen von verkehrsbedingten Emissionen in unseren Verkehrszentren, den Städten. Jede Maßnahme, die hier begrenzend wirkt, wird unsere Zustimmung finden, wenn sie die Realitäten und Notwendigkeiten anerkennt und geeignet ist, spürbare Verbesserungen herbeizuführen. Hierüber besteht grundsätzlich Einigkeit in der Politik und bei den Verbänden.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht wurde die Zuständigkeit der Umsetzung der Vorgaben den Ländern zugewiesen. In welchem Umfang die Kennzeichnung zur Einführung von Umweltzonen führt, liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune bzw. Landesbehörde. Dies gilt ebenso für die Erteilung genereller oder einzelner Ausnahmeregelungen. Übergangsfristen sind nicht vorgesehen. Feinstaubfahrverbote bedrohen Mittelständer, Busunternehmer, Anlieger, Wohnmobilbesitzer und eben auch Oldtimer. Wir Deutsche versuchen wieder einmal unserem Ruf als "Saubermänner" Europas gerecht zu werden: von Null auf Hundert in einem Atemzug.

Doch wie sieht das Ergebnis ein halbes Jahr nach unserer ersten Debatte nach dem Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung aus? In Deutschland werden derzeit für 21 Städte Umweltzonen geplant. Andere Städte haben die Entscheidung zurückgestellt. Nicht ein einziges feinstaubbedingtes Umweltfahrverbot wurde in diesem Jahr ausgesprochen.

Blüten trieben bei uns die Vorschläge für Ausnahmeregelungen von feinstaubbedingten Fahrverboten. Sie waren so vielgestaltig, wie unser Land nur sein kann. Verunsicherung bei den Bürgern, den Unternehmen und Verbänden war die Folge. Zahlreiche Anfragen haben mein Büro und die Büros meiner Kollegen hierzu erreicht. Selbst die entscheidungsbegünstigten Länder und Kommunen waren in ihrem Gestaltungsrecht verunsichert. Von den Möglichkeiten einer Allgemeinverfügung machten die wenigsten Gebrauch. Auch hier wuchs der Wunsch nach bundesweit einheitlicher Ausgestaltung der Ausnahmen.

Besonders den Berliner Oldtimerfahrern wird noch die Titelseite der "Berliner Morgenpost" vom 21. März 2007 in Erinnerung sein. Der hier aufgeführte Katalog für Ausnahmen und Kosten von Umweltfahrverboten dürfte die unrühmliche Spitze in der Debatte darstellen. Mit umfangreichen Nachweispflichten für die technische Unmöglichkeit der Nachrüstung, Kostenpflichten für den Verwaltungsaufwand, Fahrtenbüchern und Kilometerbegrenzungen waren diese Regelungsvorschläge des rot-roten Senats in Berlin an Bürgerfeindlichkeit und Bürokratie-Irrsinn kaum noch zu übertreffen.

Eine bundesweit einheitliche Ausnahmeregelung ist im Vergleich zu den vielgestaltigen Vorschlägen für die Bürgerinnen und Bürger klar verständlich. Sie erfordert keine Zeit, keinen Papieraufwand, keine Verwaltungskosten, sie fördert im besten Fall die Tourismusbranche. Kurzum: Sie ist am Bürger und den tatsächlichen Gegebenheiten orientiert - sie ist vernünftig.

Dieser Antrag sieht eine solche Lösung für Oldtimer vor. Die Diskussion zeigte wiederholt, dass wir bei Oldtimern von unterschiedlichen Sachverhalten sprechen. An die Adresse meiner Kollegen gerichtet darf ich deshalb in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass der Begriff des Oldtimers eng gefasst ist. Es sind Fahrzeuge in einem guten technischen und orginalgetreuen Erhaltungszustand, die älter als 30 Jahre sind. In Deutschland gibt es insgesamt 470 000 Fahrzeuge über 25 Jahre. 153 000 Fahrzeuge besitzen das H-Kennzeichen. Oldtimer sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Rund 6 Milliarden werden auf diesem Gebiet jährlich in Deutschland umgesetzt.

Die wiederholte Herabsetzung und Gleichsetzung der Fahrzeuge mit gewöhnlichen Altfahrzeugen seitens einzelner Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt wie auch einzelner Kollegen wird weder diesem technischen Kulturgut noch dem privaten Engagement ihrer Halter gerecht. Sie geht schlicht am Thema vorbei. Für die Halter und Fahrer sind Oldtimer nicht nur Liebhaberei, sondern auch eine Verpflichtung aus Begeisterung und Interesse am technischen Kulturgut Automobil. Wir reden hier nicht von Prosecco-Gesellschaft oder Protzkisten, wie leider manche vorschnell und inkompetent urteilen. Tatsache ist: Die Fahrleistung eines Oldtimers beträgt im Durchschnitt jährlich weniger als 1 500 km, der Durchschnittswert von Oldtimern in Deutschland liegt unter 15 000 Euro, und in diese Statistik sind die 300SL-Flügeltürer genauso eingerechnet wie der VW Käfer oder der Fiat 500. Über 90 Prozent der Besitzer sind Angestellte.

Wir haben uns in den Diskussionen mit unserem Koalitionspartner und in den parlamentarischen Beratungen deshalb aktiv für eine bürgernahe und sachgerechte bundesweit einheitliche Lösung eingesetzt. An dieser Stelle gilt mein besonderer Dank meinem Kollegen Jens Koppen. Seinem Engagement haben wir einen Antragsentwurf zu verdanken, der in der Koalition zur Diskussion gestellt wurde. Über die darin geforderten bundesweit einheitlichen Ausnahmeregelungen für benzinbetriebene Fahrzeuge, Oldtimer, Anlieger und ortsansässige oder auftragsgebundene klein- und mittelständische Unternehmer sowie eine Übergangsfrist von fünf Jahren konnte mit den Kollegen von der SPD jedoch keine Einigung erzielt werden. Wir sind als CDU/CSU nach wie vor bereit, nicht nur für die Oldtimer dies bundeseinheitlich zu regeln. Wir wollen Politik bürgerfreundlich und praxisnah gestalten.

Ich begrüße daher ausdrücklich die Zustimmung der unionsgeführten Bundesländer im Bundesrat am 21. September 2007 zum Antrag Hessens, Oldtimer von den feinstaubbedingten Fahrverboten auszunehmen. Einer Symbolpolitik des Bundesministeriums für Umwelt auf dem Rücken der Halter, Fahrer und all jener, die Freude an Oldtimern haben, konnte erfolgreich eine Absage erteilt werden. Bei einem Anteil von 0,07 Prozent am Verkehr ist der Effekt feinstaubbedingter Fahrverbote fragwürdig. Wir sind deshalb froh über die Entscheidung des unionsdominierten Bundesrates und gehen fest davon aus, dass Bundesminister Gabriel sich an diesen Beschluss des Bundesrates hält. Deshalb ist dieser FDP-Antrag überholt und der Sachverhalt geklärt. Ich möchte aber nicht verschweigen, dass ich mich trotzdem über diese Initiative freue.

Selbst das rot-rote Berlin kommt nunmehr zur Vernunft. Die linke Umweltsenatorin Lompscher hat in der "Berliner Morgenpost" vom heutigen Donnerstag Mängel der Regelung eingeräumt und Nachbesserungen angekündigt. Wenn auch spät, kommen vielleicht linke Politiker dann mal zur Vernunft, wenigstens punktuell. Mal sehen, was diese Ankündigung in der Realität bedeutet.

Für die Oldtimer wurde eine bundeseinheitliche Regelung durch den Bundesrat jetzt erreicht, der Fleckenteppich in Deutschland wurde somit verhindert, der FDP-Antrag hier ist hinfällig. Wir sind froh darüber, dass wir in Deutschland einen Anschlag auf das automobile Kulturgut Oldtimer verhindert haben.

Die Diskussion zu einem Sachverhalt aus der Praxis zeigt mir, wie Europa an der Realität vorbeigehen kann. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie ist daher aus meiner Sicht völlig überzogen, praxis- und bürgerfern. Zudem widerspricht sie dem Prinzip der Subsidiarität. Bereits jetzt sind weitere Untersuchungen und Grünbücher in der Schublade, mit denen die EU sich erneut in die kommunale Selbstverwaltung einmischen will. Hier müssen wir im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger wie auch der Wirtschaft aufpassen.

 

 

Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD):

Wir alle wollen und brauchen saubere Luft zum Leben. Damit die Luft in Europa sauberer wird und gesundheitsschädliche Feinstäube reduziert werden, hat die EU das Instrument der Luftreinhaltepläne eingerichtet.

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat in dieser Woche schärfere Grenzwerte für Feinstaub beschlossen. Die Kommission erwartet, dass durch die Verschärfung die Zahl der Todesfälle durch Luftverschmutzung von jährlich 370 000 auf 230 000 sinken kann.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Anwohner stark befahrener Straßen die Kommunen verklagen dürfen, wenn die EU-Grenzwerte für Feinstaubbelastung überschritten werden. Denn seit 2005 dürfen in Deutschland die geltenden Grenzwerte für Feinstaub nur an 35 Tagen im Jahr überschritten werden; viele deutsche Großstädte können das nicht gewährleisten. Die Kommunen sind aber in der Verantwortung, mit Aktionsplänen dieses Ziel zu erreichen. Mit der Feinstaubverordnung können Kommunen Umweltzonen einrichten und Fahrzeugen mit zu hohem Schadstoffausstoß ein Fahrverbot für diese Zonen erteilen.

Grundsätzlich sind von diesen Fahrverboten ältere Fahrzeuge, zum Beispiel Autos mit altem Dieselmotor - EURO 1 und schlechter - und Benziner ohne Katalysator oder Kat-Fahrzeuge der ersten Generation, betroffen, es sei denn, sie werden mit einem Katalysator oder Rußfilter nachgerüstet.

Oldtimer sind Autos, die älter als dreißig Jahre sind. Oldtimer können gewöhnlich nicht nachgerüstet werden. Der FDP-Antrag will deshalb eine bundesweite Ausnahme für Oldtimer von den Feinstaubfahrverboten.

Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Es entspricht dem Subsidiaritätsprinzip, dass Probleme, die auf untergeordneten Ebenen geregelt und gelöst werden können, auch dort geregelt werden sollen. Die Kommunen, die in der Verantwortung für die Einhaltung ihrer Luftreinhaltepläne stehen, können regionale Begebenheiten, landschaftliche Besonderheiten und spezielle Probleme am besten beurteilen und die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Unserer Meinung nach ist die Entscheidung, wer wann welche zusätzliche Ausnahmeerlaubnis erhält, bestens bei der jeweiligen Kommune aufgehoben. Ausnahmen - zum Beispiel für Oldtimer, damit das Brauchtum ausgeübt werden kann - können auf kommunaler Ebene hinreichend gut getroffen werden.

Die Bundesländer haben in der Sitzung des Bundesrates am 21. September dem Antrag aus Hessen zugestimmt und eine generelle Ausnahme von Oldtimern beschlossen. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung den Wunsch der Länder berücksichtigen wird. Denn es ist dringlich, dass die Kennzeichnungsverordnung in Kraft treten kann und die Kommunen die Maßnahmen zur Luftreinhaltung umsetzen können.

Wir haben in unserem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vorgeschlagen, die gefundene Regelung nach zwei Jahren zu evaluieren. Nach zwei Jahren werden wir uns erneut damit beschäftigen, ob die Kommunen in dem von ihnen gewünschten Rahmen in der Lage waren, das Ziel einer sauberen Luft zu erreichen. Die Länder setzen damit die Maßstäbe und dürfen die gesundheitlichen Aspekte nicht vernachlässigen.

Oldtimer sind auch für mich ein Kulturgut. Oldtimer gehören in unserem Automobilland zur Geschichte. Auch in Zukunft soll der Oldtimerfan sein Hobby pflegen und sein schönes Auto fahren dürfen. Die Frage ist, ob hochbelastete Städte bundesweite Ausnahmeregelungen brauchen oder ob es ausgereicht hätte, die vorhandenen Möglichkeiten auf kommunaler Ebene auszuschöpfen, um Oldtimertreffen, Autokorsos oder gelegentliche Fahrten in die Zentren zu ermöglichen. Unsere Intention war, diese Frage nicht von oben für alle Regionen zu entscheiden, sondern die entsprechende Wahlmöglichkeit vor Ort zu erhalten.

Das Problem, das ich bei der bundesweiten Ausnahmeregelung für Oldtimer sehe, ist, dass eine Regel eingeführt wird und mit ihr eine Fülle von Ausnahmen. Zwar gilt das deutsche Sprichwort: Keine Regel ohne Ausnahme. Ich gebe aber zu bedenken, dass mit jeder zugelassenen Ausnahme bei denjenigen, die nicht von der Regel befreit wurden, Gefühle von Unverständnis und Benachteiligung aufkommen. Es kommt die Frage auf: Wieso dürfen die und ich nicht?

Zum Beispiel ist der Handwerker, der seinen 15 Jahre alten Firmenwagen nicht nachrüsten kann, gezwungen, ein neues Fahrzeug anzuschaffen. Er könnte sich allerdings auch einen Oldtimer anschaffen und dürfte dann weiter in der Umweltzone ausliefern. Beides kann er sich vielleicht aber nicht leisten. Seine wirtschaftliche Existenz steht auf dem Spiel. Sicherlich gibt es viele Argumente, die in einzelnen Fällen für eine Befreiung vom Fahrverbot sprechen können. Einzelentscheide und Härtefallausnahmen wird es ja auch geben. Eine generelle Ausnahme für mittelständische Unternehmer gibt es aber nicht. Die Forderung nach Ausnahmen für Wirtschaftsverkehre wird aber von der Wirtschaft erhoben.

Es gibt viele Weiterentwicklungen des deutschen Sprichwortes mit der Regel und den Ausnahmen. Eine Variante lautet: Die Ausnahme belästigt die Regel, bis sie selber Regel ist. Es gibt noch andere Interessengruppen, die Ausnahmen von den Fahrverboten fordern, zum Beispiel die Wohnmobilfahrer. Die haben auch nachvollziehbare Argumente dafür, dass sie nicht außerhalb der Umweltzone parken wollen. Die EU fordert Ausnahmen für Touristen, denn eine Urlaubsreise mit dem Auto durch unterschiedliche Umweltzonen bringt wenig Vergnügen. Eine Ausnahme folgt der Ausnahme folgt der Ausnahme, und der Sinn der Regel, nämlich der Gesundheitsschutz, stellt sich hinten an.

Individuelle und öffentliche Interessen sind gegeneinander abzuwägen. Ich hoffe, dass die Länder in dem von ihnen gewünschten Rahmen, den öffentlichen Interessen der Luftreinhaltung und damit dem Schutz der Menschen vor krankmachenden Schadstoffen genügen werden. Dies werden wir nach zwei Jahren prüfen.

Die gefährlich hohe Feinstaubbelastung in den Ballungsräumen einzudämmen, ist unser aller Interesse. Den Erfolg der Luftreinhalte- und Aktionspläne lässt sich an den Feinstaubwerten messen. Die Grenzwerte der EU sind der Maßstab unseres Handelns. Die Kommunen müssen sich anstrengen. Im Mittelpunkt steht die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.

 

 

Patrick Döring (FDP):

Ich bin mir sicher, die große Zahl der hier Anwesenden schätzt William Shakespeare außerordentlich. Da nehme ich mich nicht aus. Und wir erwarten sicherlich alle mit großer Spannung die Verfilmung eines seiner vortrefflichsten Stücke, das in diesen Tagen in die deutschen Kinos kommt. Aber bei aller Liebe zu Shakespeares Komödien: Die jüngsten Aufführungen von Viel Lärm um Nichts und Wie es euch gefällt, die ich in diesem Hohen Hause in den letzten Monaten erleben durfte, fand ich eher missraten.

Auch das Drama, das die Koalition in der Diskussion um die Ausnahme von Oldtimern von den Feinstaub-Fahrverboten aufgeführt hat, bekommt zu Recht schlechte Kritiken. Die Autoren und Regisseure der Koalition haben an dem kleinen Dramolett zwar lange gearbeitet, aber das Ergebnis ist nicht sehr sehenswert. Aus gutem Grund wird der letzte Akt jetzt in der Nachtvorstellung aufgeführt. Es ist verständlich, dass man diesem Stück eher keine Zuschauer wünscht.

Monatelang wurde da diskutiert und unser Antrag mit der Bitte aufgeschoben, man brauche die Zeit, um eine vernünftige Lösung zu finden. Der Berg kreißte - und gebar einmal mehr eine Maus. Die von der Koalition vorgelegte Entschließung ist ein Zeugnis der Ohnmacht. Die Vernunft wurde offensichtlich wieder einmal dem Prinzip geopfert: Anstatt eine klare Entscheidung zu fällen, sollte die Diskussion für weitere zwei Jahre aufgeschoben werden, um dann die Auswirkungen der Verordnung zu überprüfen. Für viele Betroffene wäre es dann freilich schon zu spät gewesen.

Wir können daher von Glück sagen, dass im Bundesrat die Länder mit vereinter Kraft diesen Unsinn verhindert haben und, in Übereinstimmung mit dem von uns hier vorgelegten Antrag, auf einer Ausnahme für die Oldtimer bestanden. Ich erwarte nun mit Spannung die Umsetzung durch die Regierung. Hier darf es keine Halbheiten geben.

Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie hätten es einfacher haben können. Von Anfang an war klar, dass die Einbeziehung der Oldtimer in die Fahrverbote unverhältnismäßig sein würde. Hätten Sie Ihren Willen durchgesetzt, der Schaden wäre immens gewesen: Derzeit sind in Deutschland 21 Fahrverbotszonen in Pla-nung - und nach dem Feinstauburteil des Bundesverwaltungsgerichtes werden es sicherlich bald noch mehr sein. Sie hätten dieses großartige Hobby, durch das einzigartige Fahrzeuge und damit auch ein kulturelles Erbe bewahrt werden, quasi unmöglich gemacht. Bei jeder Fahrt wäre von dem Fahrer verlangt worden, sich zu erkundigen, ob und wo Fahrverbote bestehen und sich gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung zu besorgen.

Auch hätte das Verbot schwere Folgen für Wirtschaft und Tourismus gehabt. Fahrverbote wären nicht nur das Ende für Oldtimer-Rundfahrten gewesen, sondern hätten auch eine Branche gefährdet, die europaweit jedes Jahr Milliarden Euro in den Bereichen Versicherungen, Fahrzeughandel, Reparatur und Restaurierung von Oldtimern umsetzt.

Es wäre ein Leichtes gewesen, all dies durch die Annahme unseres Antrages gleich zu verhindern. Stattdessen brauchte es erst eine Entschließung des Bundesrates, um der Regulierungswut der schwarz-roten Bundesregierung Einhalt zu gebieten. Der Anteil der Oldtimer an den Feinstaubemissionen in Deutschland ist denkbar gering. Nach einer Studie des Fraunhofer-Institutes machen Pkw ohnehin nur insgesamt 4 Prozent des Feinstaubaufkommens aus. Und der Anteil der Oldtimer an der Zahl der Personenwagen liegt bei gerade einmal 0,4 Prozent. Noch geringer ist ihr Anteil an der jährlichen Streckenleistung. Es ist daher geradezu lächerlich, die Entscheidung, ob Oldtimer ausgenommen werden sollen, zu einer Frage der Volksgesundheit zu machen.

Man muss sich tatsächlich fragen, warum Teile der Koalition - vor allem aufseiten der Sozialdemokratie - so nachdrücklich darauf beharren, die Oldtimer aus unseren Städten zu verbannen. Anstatt Ihre Energien darauf zu verschwenden, den Menschen das Leben schwer zu machen, sollten Sie sich besser um wirkliche Lösungen bemühen.

Das Feinstaubproblem wird jedenfalls nicht gelöst, indem man ein paar Autoklassiker aus den Innenstädten verbannt. Letztlich braucht es ein Gesamtkonzept und auch überregionale Ansätze. Doch hier machen Sie es sich sehr einfach und lassen die Kommunen mit ihren Problemen im Regen stehen.

Anstatt Oldtimer aus den Städten auszusperren, sollten Sie noch einmal über die Beschaffenheit der Grenzwerte nachdenken. Die Jahresgrenzwerte müssen schärfer, die Tageswerte aber flexibler werden. Sonst werden wir weiterhin die paradoxe Situation haben, dass in einigen Kommunen mit einer permanent hohen Feinstaubkonzentration, die aber die Grenzwerte nur selten überschreitet, nichts geschieht, während auf der anderen Seite Städte an den Pranger gestellt werden, die nur an wenigen Tagen im Jahr ein dann aber sehr hohes Feinstaubaufkommen haben. Das Europäische Parlament hat hier schon vorgedacht. Die Bundesregierung hat diese Initiative aber leider bisher abgelehnt. Ich empfehle Ihnen dennoch gerne den Beschluss des europäischen Umweltausschusses als Lektüre.

Anstatt die Jagd auf Oldtimer zu eröffnen, sollten Sie endlich die 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung novellieren, um auch Grenzwerte für die Millionen kleiner Holzfeuerungsanlagen einzuführen. Denn diese stoßen insgesamt etwa genauso viel Feinstaub aus wie die Motoren von Lkw, Pkw und Motorrädern zusammen.

Anstatt den Autoklassikern das Grab zu schaufeln, sollten Sie ein integriertes Konzept, zusammen mit Ländern und Kommunen, aber auch den europäischen Nachbarn, entwickeln. Nur wenn wir die zahlreichen Feinstaubquellen in den Griff bekommen, können wir das Problem lösen.

Nichts von alledem haben Sie bisher getan. Stattdessen erschöpft sich Ihre politische Arbeit in Aktionismus und Symbolpolitik. Den Schaden haben die Menschen in Deutschland, denen nicht effektiv geholfen wird - oder deren Interessen Sie für den öffentlichen Effekt opfern.

Es ist wahrlich ein Trauerspiel, das die Koalition hier aufgeführt hat, und es wird leider wohl auch nicht das letzte sein, das Schwarz-Rot uns auf dieser Bühne darbieten wird. Es bleibt abzuwarten, wie Ihr Publikum dies goutiert. Im vorliegenden Fall können wir von Glück sagen, dass durch den Bundesrat das größte Unglück verhindert wurde. Ein gutes Licht auf die Politik dieser Regierung wirft dies freilich nicht.

 

 

Lutz Heilmann (DIE LINKE):

Der Bundestag debattiert heute zum zweiten Mal über Oldtimer. Es geht um die Frage, ob Oldtimer generell in Umweltzonen fahren dürfen oder nicht. Wohlgemerkt: Es geht nicht darum, Oldtimern die Teilnahme am gesamten Straßenverkehr zu verbieten. Genau diesen Eindruck vermitteln aber die Oldtimer-Lobby und ihr Sprachrohr, die FDP. Auch wird der Anschein erweckt, die spezialisierten Werkstätten stehen vor dem Ruin.

Dem ist aber nicht so - und das will meines Wissens auch niemand, auch Die Linke nicht, obwohl der durchschnittliche Oldtimer-Besitzer nicht gerade zu unserer klassischen Wählerschicht gehört. Dies weiß ich aus eigenem Erleben, als Tankstellenkassierer bediente ich früher eine Reihe von Oldtimer-Fahrern.

Ein Oldtimer ist eben nicht als Alltagsfahrzeug gedacht, sondern nur als zusätzliches "Liebhaber-Stück" für gelegentliche Ausfahrten vorgesehen. Das muss man sich erst mal leisten können. Deshalb nährt die FDP mit ihrem Antrag den gelegentlich geäußerten Vorwurf, sie sei die Partei der Besserverdienenden. Mit diesem Antrag wird einseitige Klientelpolitik betrieben. Umwelt- und Gesundheitsschutz sind bei der FDP anscheinend nur Lippenbekenntnisse.

Denn genau darum geht es - um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Innenstädten. Dafür werden nach Auskunft der Bundesregierung derzeit 21 Umweltzonen vorbereitet. Dadurch wird die extrem gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung gesenkt. Der EU-Grenzwert wird in vielen Städten, insbesondere an Hauptverkehrsstraßen, sehr häufig - zu häufig - überschritten. Auch für das hochgiftige Stickstoffdioxid gilt ab 2010 ein strenger Grenzwert, der bislang vielerorts überschritten wird.

Mit Umweltzonen werden also nicht Oldtimerfahrer schikaniert, sondern die Bevölkerung in den Innenstädten vor Gesundheitsgefahren geschützt. Oldtimer sind dabei nicht vernachlässigbar, sondern eine nicht unerhebliche Quelle von Luftverschmutzung. Obwohl sie nur 0,4 Prozent an der gesamten Pkw-Flotte Deutschlands ausmachen, sind Oldtimer für 3 Prozent der Stickoxidemissionen verantwortlich. Ihr Schadstoffausstoß liegt um bis zum 60-Fachen über einem Neuwagen.

Deswegen gibt es für Oldtimer keine generelle Befreiung - und das ist auch gut so!

Es ist aber nun nicht so, dass Oldtimer gar nicht in den Umweltzonen fahren dürfen. Denn die Kommunen können und sollen selber entscheiden, inwieweit sie Oldtimern und anderen Betroffenen - dazu gleich mehr - Ausnahmen erteilen.

Berlin als Vorbild und Vorreiter wird als erste Kommune ab dem 1. Januar 2008 eine Umweltzone einrichten. Stuttgart und andere Städte Baden-Württembergs wollten ursprünglich früher loslegen, mussten ihren Starttermin aber immer wieder verschieben. Man könnte einen gängigen Werbeslogan deshalb etwas abwandeln in "Baden-Württemberg - wir können alles außer Umweltzone".

Vielleicht haben sie aber nur auf die Bestimmungen Berlins gewartet, um sie zu übernehmen? Berlin jedenfalls hat eine großzügige Regelung für Oldtimer geschaffen. Klar können sie weiter für Hochzeitsfahrten oder Ähnliches genutzt werden. Klar erhalten auch private Oldtimer eine unbefristete Ausnahmegenehmigung. Damit dürfen sie pro Jahr 700 Kilometer in der Umweltzone fahren.

Diese erstreckt sich nun nicht auf ganz Berlin, sondern nur auf den S-Bahn-Ring. Wenn man da einmal rein- oder durchfährt, sind das fünf bis zehn Kilometer. Oldtimer können also weiterhin gelegentlich über die "Linden" fahren und ihre Werkstätten besuchen. Und Oldtimerbesitzer, die in der Umweltzone wohnen, müssen ihren Wagen weder verkaufen noch außerhalb der Umweltzone parken.

Deswegen frage ich mich: Warum diskutieren wir ausgerechnet über Oldtimer in Umweltzonen? Kritisch ist nicht der Freizeitverkehr mit Oldtimern. Die wirklich problematischen Fälle sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufs eigene Auto angewiesen sind. Erfreulicherweise hat sich durch die nachträgliche Regelung für G-Kats der Kreis der Betroffen erheblich reduziert.

Auch der Wirtschaftsverkehr, dessen Lkw und Transporter oft veraltet sind, ist ein Problem. In beiden Fällen hat Berlin ebenfalls sinnvolle Ausnahmeregelungen geschaffen. Klar ist aber auch, dass nicht allen eine Ausnahme erteilt werden kann. Dann könnte man die Umweltzone gleich sein lassen.

In der Bundesregierung und insbesondere beim kleineren Koalitionspartner wird ja viel über "fordern und fördern" gestritten. Ich würde mir wünschen, dass die Bundesregierung auch im Gesundheitsschutz dem Fördern mehr Gewicht gegeben hätte. Denn wenn man Menschen zu Einschränkungen zwingt - Fahrverbote sind in der Tat eine Einschränkung -, dann sollte man ihnen auch Alternativen anbieten.

Da der Gesundheitsschutz eine öffentliche Aufgabe ist, sollte er nicht nur denjenigen angelastet werden, die alte Fahrzeuge haben. Nein, die Bundesregierung ist gegenüber der EU für die Einhaltung der Grenzwerte mitverantwortlich. Deshalb hätte sie die steuerliche Förderung der Umrüstung von Fahrzeugen mit Dieselrußfiltern deutlich großzügiger gestalten müssen. Die sehr enttäuschenden Zahlen bislang erfolgter Umrüstungen belegen, dass 330 Euro viel zu wenig sind.

Auch für den Wirtschaftsverkehr sollten Förderprogramme - so weit möglich zur Nachrüstung, ansonsten zur Flottenerneuerung - aufgelegt werden.

Der Schutz der Gesundheit der Menschen geht alle an, nicht nur Einzelne!

 

 

Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Wir haben über den Antrag der FDP ja schon einmal Anfang März 2007 debattiert. Ich habe damals - wie andere meiner Kolleginnen und Kollegen - eine Kennzeichnungsverordnung begrüßt, die am 1. März 2007 in Kraft getreten war, heute aber schon wieder der Vergangenheit angehört.

Was war geschehen? Es hatte handwerkliche Fehler gegeben, zu spät war aufgefallen, dass ein nicht unerheblicher Teil von Fahrzeugen mit älteren Kats - nach US-Norm - ohne Plakette bleiben würde und so nicht in der Umweltzone fahren dürfe. Fahrzeuge mit Katalysatoren der ersten Generation - G-Kat, Kats nach US-Norm - haben jedoch keine schlechteren Abgaswerte als Euro-1-Fahrzeuge, die nach der ersten Version der Verordnung die grüne Plakette erhalten. Schon Anfang März hatte die Bundesregierung angekündigt, dies zu korrigieren. Bundesumweltminister Gabriel hat am 4. Juli 2007 eine entsprechende Änderung der Plakettenverordnung ins Kabinett eingebracht.

Die FDP hat mit ihrem Antrag für die Oldtimer eine generelle Ausnahmeregelung von den Fahrbeschränkungen gefordert. So sollten alle Oldtimer mit H-Kennzeichen sowie möglichst auch jene mit dem "roten 07er- Kennzeichen" pauschal von der Verordnung ausgenommen werden. Wir haben dieses Anliegen in der ersten Lesung abgelehnt. Denn es ist sachlich und mit Blick auf eine vorsorgende Luftreinhaltung nicht einzusehen, dass alten Diesel-Oldtimern erlaubt sein soll, ein Mehrfaches an Feinstaub auszustoßen als andere Fahrzeuge. Aus der Beschlussempfehlung - 16/6327 - des Verkehrsauschusses lässt sich entnehmen, dass auch die Mehrheit der Abgeordneten einen Freifahrtschein für Oldtimer ablehnt. Das ist auch richtig so.

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig sind Kommunen dringend aufgefordert, die Belastung der Bevölkerung mit Feinstaub wirksam einzudämmen. Das Feinstauburteil von Leipzig erinnert die Städte und Gemeinden nicht nur an ihre Verantwortung, sondern es zieht sie zur Verantwortung. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27. September 2007 höchstrichterlich entschieden, dass Anwohner von besonders mit Feinstaub belasteten Straßen ihr Recht auf saubere Atemluft gerichtlich durchsetzen können. Kommunen könnten sich nicht auf das Fehlen eines Aktionsplans zur Luftreinhaltung berufen, entschieden die Richter. Sie müssen vielmehr dafür sorgen, dass ein wirksames Aktionsprogramm auch realisiert wird.

Denn schon 2002 wurde mit den rot-grünen Vorgaben im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der dazugehörigen Verordnung den Kommunen eine Vielzahl von Instrumenten zur Verfügung gestellt, mit denen sie gegen die Emissionsquellen vorgehen können. Auch die Ermächtigungsgrundlagen für Verkehrsverbote oder -beschränkungen stammen aus dem Regelwerk von 2002. Bis dahin waren Verkehrsbeschränkungen wegen Luftverunreinigungen stets nur symbolische Politik.

Wir Grünen haben diese falsche Praxis beendet. Wir haben damals im Bundes-Immissionsschutzgesetz zwei neue Ermächtigungsgrundlagen für Verkehrsbeschränkungen wegen Luftverunreinigungen geschaffen - § 40 Abs. 1 und Abs. 2 BimSchG. Damit wurden Kommunen zu Verkehrsverboten und -beschränkungen ermächtigt, die in Luftreinhalte- oder Aktionsplänen vorgesehen sind und ihnen wurde gestattet, unabhängig von den planerischen Instrumenten Verkehrsbeschränkungen und -verbote zu erlassen, wenn der Verkehr zur Überschreitung von Immissionswerten beiträgt.

Die Planung der Umweltzonen ist ein wesentliches Instrument der Kommunen, die Grenzwertüberschreitungen in den Griff zu bekommen. Symbolische Politik ist es aus unserer Sicht jedoch, Umweltzonen mit Fahrbeschränkungen anzukündigen und einzurichten und zugleich so viele Ausnahmetatbestände zu schaffen, dass die Idee der Umweltzone wieder ad absurdum geführt wird.

Im Jahr 2002 hatten Bundestag und Bundesrat der 22. BImSchV zugestimmt. Doch schon mit Näherrücken des Termins und erst recht aufgrund der Feinstaubmessungen vor 2005 änderte sich die Haltung in vielen Ländern und Kommunen. Es war schnell klar: Viele Ballungsräume würden die Grenzwerte reißen. Doch statt sich um wirksame Maßnahmen zu kümmern, forderten einzelne Länder nun eine Revision der EU-Vorgaben. Ziel: Grenzwerte, die man nicht einhalten kann, müssen eben angehoben werden. Es soll hier nicht ungesagt bleiben, dass viele Länder und Kommunen rechtzeitig Luftreinhaltepläne und Aktionspläne auf den Weg gebracht haben.

Was die Umweltzonen und Oldtimer angeht, so hat uns doch Herr Koch aus Hessen überrascht: Er hat sein Herz für das Kulturgut Oldtimer entdeckt und flugs im September 2007 im Bundesrat den Antrag gestellt, die Oldtimer in den Ausnahmekatalog der Verordnung aufzunehmen. Das Land Hessen war mit seinem Änderungsantrag zur Kennzeichnungsverordnung erfolgreich, und der Bundesrat stimmt der Verordnung mit dieser Änderung zu. Mit dem Nachbessern an der Verordnung waren die Oldtimer-Lobbyisten auf den Plan getreten und haben offenbar ganze Arbeit geleistet. Jetzt stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung respektive der Umweltminister diese Bundesratsentscheidung hinnimmt oder daran die ganze Verordnung scheitern lässt und wieder auf Anfang geht. Dies würde natürlich bedeuten, dass damit die Rechtsgrundlage für die Umweltzonen ab 2008 infrage steht. Eine weitere Verzögerung können sich Bund und Länder im Kampf gegen den Feinstaub jedoch nicht leisten.

Wir waren dafür, pragmatische Regelungen für Oldtimer-Veranstaltungen in Städten zu finden, und angesichts der überschaubaren Zahl von Oldtimer waren wir für begrenzte Sondergenehmigungen, aber eine generelle Ausnahme halten wir auch nach der Bundesratsentscheidung nicht für sachgerecht. Schließlich ruft dies auch andere Betroffeneninteressen für weitere Ausnahmetatbestände auf den Plan.

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