Die Position des ADAC

Umweltzonen

ADAC will Verwaltungsgericht anrufen

Erhebliche rechtliche Bedenken gegen Aussperrung von Fahrzeugen

 

8. Januar 2008 - Im Zusammenhang mit den bestehenden und geplanten Umweltzonen hat ADAC-Generalsyndikus Werner Kaessmann jetzt erhebliche rechtliche Bedenken geäußert: „Eine dauerhafte Aussperrung einzelner Kraftfahrer aus Umweltzonen ist nicht verhältnismäßig und daher nicht hinnehmbar. Der ADAC wird deshalb sowohl in Berlin als auch in Hannover ausgesuchte Fälle prüfen und die Betroffenen auf dem Klageweg unterstützen.“

 

Nach Auffassung des Clubs werden Bewohner einer Umweltzone quasi enteignet, wenn sie ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen können, weil eine Umrüstung auf eine bessere Schadstoffklasse technisch nicht möglich ist und der Kauf eines neueren Autos aus finanziellen Gründen ausscheidet. Anders als vor einigen Jahren beim Sommer-Smog sollen die Fahrverbote im Zusammenhang mit den Umweltzonen zum Schutz vor Feinstaubbelastung unabhängig von einer tatsächlich bestehenden, aktuellen Grenzwertüberschreitung auf Dauer gelten.

 

Eine Aussperrung einzelner Fahrzeuge ist auch deshalb unverhältnismäßig, weil es dadurch zu keinen oder kaum messbaren Verbesserungen der Feinstaubsituation kommen würde. Dies zeigt ein dem ADAC vorliegendes Gutachten der TU Cottbus. Außerdem werden auch andere Belastungsfaktoren der Umwelt, beispielsweise durch Hausbrand oder den Lufteintrag, nicht gemäß ihrem Verursacheranteil bei den Maßnahmen berücksichtigt.

Reform der Kfz-Steuer: keine Steuererhöhung für ältere Pkw

5.12.2007 - Halter von Euro 2/3-Fahrzeugen dürfen nicht benachteiligt werden
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Eckpunktepapier zur 2009 angestrebten Reform der Kfz-Steuer, bei dem zentrale Forderungen des ADAC aufgegriffen wurden, verabschiedet. Demnach soll die Steuer für Neufahrzeuge nach dem CO2-Ausstoß und nicht mehr nach dem Hubraum bemessen und besonders verbrauchsarme Pkw ganz von der Steuer befreit werden. Damit sollen zentrale Inhalte eines vom ADAC bereits im Jahr 2004 veröffentlichten, aufkommensneutralen Konzepts umgesetzt werden.
Der ADAC weist eindringlich darauf hin, dass bei der weiteren Abstimmung zwischen Bund und Ländern eine Steuererhöhung bei bereits vorhandenen Pkw der Schadstoffklassen Euro 2 und Euro 3 vermieden werden muss. „Eine weitere Kostensteigerung – parallel zur Kürzung der Entfernungspauschale und bei den immens hohen Kraftstoffpreisen – ist für viele Autofahrer nicht mehr zu stemmen. Das würde rund 20 Millionen Autofahrer hart treffen", kritisiert ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker, die Planungen, bei Euro-2- und Euro-3-Fahrzeugen die Kfz-Steuer zu erhöhen. „Zur Sicherung der Aufkommensneutralität bedarf es keines Steueraufschlags für ältere Pkw, die ja oft heute schon durch die Kfz-Steuer stark belastet sind."

Sieg bei der Plakette - Zentrale ADAC-Forderungen durchgesetzt.

30.11.2007 - Bundesrat verabschiedet Plakettenverordnung.
Oldtimer und Benziner mit G-Kat nach US-Norm erhalten Plaketten. Mit der heutigen endgültigen Verabschiedung der Plakettenverordnung durch den Bundesrat kann der ADAC einen sichtbaren Erfolg seiner intensiven verkehrspolitischen Arbeit verzeichnen. Zwei zentrale Forderungen des ADAC wurden durchgesetzt. So erhalten rund vier Millionen Pkw, die mit einem geregelten Katalysator nach US-Norm ausgerüstet sind, nun zu Recht doch die grüne Plakette, die zum Fahren in Umweltzonen berechtigt. Nach Angaben des Clubs sind die Emissionen dieser älteren Pkw nicht größer als die von Benzinern, die Euro 1 erreichen und ebenfalls eine grüne Plakette bekommen.

Aufatmen können außerdem die Besitzer von Oldtimer-Fahrzeugen, die auch künftig ungehinderten Zugang zu Innenstädten haben. „Mit der jetzigen nachgebesserten Version konnte das Schlimmste verhindert und die gröbsten Mängel ausgeräumt werden", sagt ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker. „Dass jedoch für Anwohner keine bundesweit einheitliche Ausnahmeregelung geschaffen wurde, wird der ADAC kritisch weiterverfolgen. Falls erforderlich, werden wir auch rechtliche Klagen von Betroffenen unterstützen. Denn für diejenigen, die ein altes Fahrzeug besitzen, das technisch nicht nachgerüstet werden kann, und die sich auch kein neues Fahrzeug leisten können, bedeuten die Fahrverbote einen enteignungsgleichen Eingriff."

Von einem Oldtimer-Fahrverbot in Umweltzonen wären laut ADAC rund 210 000 Fahrzeuge betroffen gewesen – 155 000 mit H-Kennzeichen und gut 55 000 mit roten 07-er Kennzeichen. Nach Auffassung des Clubs hätte eine Aussperrung dieser Autos mit ohnehin sehr geringen Fahrleistungen keinerlei positive Auswirkungen auf die Feinstaubbilanz einer Stadt gehabt. Grundsätzlich tragen Pkw nur zu einem sehr geringen Teil zur Feinstaubbelastung in Städten bei. Der Club lehnt deshalb Fahrverbote ab, da sie massiv in die individuelle Mobilität eingreifen und völlig unverhältnismäßig sind.

Auch größere Umweltzonen lösen keine Probleme

ADAC lehnt Fahrverbote ab

25. Oktober 2007: Die vom Deutschen Städtetag in die Diskussion gebrachte großflächige Ausdehnung von Umweltzonen lehnt der ADAC nachdrücklich ab. „Umweltzonen sind ein untaugliches Mittel, um die Feinstaubbelastung in den Griff zu bekommen“, so ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker. „Sie werden auch dadurch nicht besser oder sinnvoller, indem man sie auf noch größere Gebiete ausdehnt.“ Wie der Automobilclub mitteilt, stellen Fahrverbote im Zusammenhang mit der Feinstaubproblematik einen unangemessenen und unverhältnismäßig starken Eingriff in die Mobilität dar. Pkw tragen nachweislich nur zu einem geringen Teil zur Belastung bei. Andere Quellen außerhalb des Verkehrsbereichs wie Industrie und Kraftwerke verursachen den Großteil der Partikel und müssen entsprechend bei den Maßnahmen berücksichtigt werden.

 

Auch der Vorschlag des Städtetages, Bund und Länder sollten Partikelfilter für Diesel-Pkw verbindlich anordnen, geht nach Ansicht des ADAC in die falsche Richtung. „Seit langem fordert der ADAC die Ausstattung von Diesel-Pkw mit Filtern als wichtigste Maßnahme zur Reduzierung von Feinstaub. Aber anstatt Zwangsmaßnahmen einzuführen, wäre eine finanzierbare Partikelfilterförderung bei Neu- und Gebrauchtwagen die vernünftigere und bessere Lösung“, so Becker. Laut Club können nicht alle Altfahrzeuge nachgerüstet werden und auch die seit März 2007 gewährte steuerliche Förderung ist unzureichend. Bereits vor drei Jahren hatte der ADAC ein Gesamtkonzept zur CO2-orientierten Neugestaltung der Kfz-Steuer entwickelt und der Politik vorgelegt. Es beinhaltete die aufkommensneutrale Finanzierung der Förderung von Partikelfiltern. Zudem weist der ADAC darauf hin, dass neue Diesel-Pkw ohnehin mit Filtern ausgestattet sind und Neuwagen generell mindestens die Euro-4-Norm erreichen, wodurch sie eine zum Fahren in Umweltzonen berechtigende grüne Plakette erhalten.

 

Hingegen begrüßt der ADAC die Einsicht des Städtetages, dass punktuelle Maßnahmen bei der Feinstaubbekämpfung generell nicht geeignet sind und Umweltzonen nur als letztes Mittel eingeführt werden sollen. Auch die Empfehlung, nach Möglichkeit bundesweit einheitliche Ausnahmeregelungen für Anwohner, Geschäftsleute und Oldtimer zu ermöglichen, wird vom Club gutgeheißen.

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